Besuchs- & Spielordnung der Amatic Entertainment AG für Niederösterreich

  • 1 Grundsatz

Für das Automatenspiel gelten neben der gegenständlichen Besuchs- und Spielordnung, insbesondere das Jugendschutzgesetz und das NÖ-GSpG und die in den Standorten ausgehängten Spielbeschreibungen. Mit Betreten der Automatensalons werden die Besuchs- und Spielordnung und die jeweiligen Spielregeln anerkannt.

 

  • 2 Hausrecht

Der Inhaber des Hausrechts im gesamten Bereich der Automatensalons ist die „AMATIC Entertainment AG“. In der Ausübung des Hausrechts wird sie durch die Geschäftsleitung und das Servicepersonal vertreten. Entscheidungen der Unternehmensleitung und den Anordnungen des Servicepersonals sind Folge zu leisten. Das Hausrecht erstreckt sich auch auf die nicht zum unmittelbaren Spielbetrieb gehörende Servicebetriebe. Der Besuch des Automatensalons wird aufgezeichnet. Es werden Zeitdaten der Spielgäste mittels Spielerkarte erfasst. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) werden eingehalten.

 

  • 3 Verantwortlichkeit für Schäden

Die „AMATIC Entertainment AG“ haftet nicht für Personen und Sachschäden, die ihren Besuchern aus Anlass des Besuchs durch Dritte zugefügt werden. Für aus dem Bereich der Servicebetriebe, soweit diese nicht von der „AMATIC Entertainment AG“ geführt werden, herrührende Mängel, Fehlleistungen oder zum Schadenersatz verpflichtende Handlungen ist die „AMATIC Entertainment AG“ ebenfalls nicht verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für technische Gebrechen jedweder Art oder Funktionsstörungen sowie Softwarefehler. Im Übrigen ist die Haftung auf grobes Verschulden beschränkt. Zur Haftung der „AMATIC Entertainment AG“ führende Tatbestände sind der Unternehmensleitung unverzüglich darzulegen.

 

  • 4 Allgemeine

Pflichten der Gäste Die Gäste der Automatensalons sind verpflichtet, in ihrem Verhalten und Auftreten Rücksicht auf andere Gäste der Automatensalons zu nehmen. Das Anbetteln oder belästigen sowie eine unerbetene Beratung von Gästen ist strikt zu unterlassen. Das Betreten oder Verweilen in den Automatensalons im Zustand der Alkoholisierung bzw. Drogenbeeinträchtigung sowie die Konsumation, Verabreichung und Weitergabe von Drogen ist verboten. Die Konsumation, Verabreichung und Weitergabe von Drogen bzw. sonstiger unter das Suchtmittelgesetz fallender Substanzen hat ausnahmslos die Verständigung der Polizei zur Folge. Nachgenannte Gegenstände sind ausnahmslos in der Garderobe abzugeben: Mäntel, Jacken, Taschen, Rucksäcke Stöcke (ausgenommen solche, die als orthopädische Gehilfe notwendig sind), Sturzhelme, Rucksäcke. Das Führen von Waffen (Hieb-Stich-Schusswaffen) ist verboten. Hunde und andere Haustiere sind unerwünscht. Im Spielsaal gefundene Münzen und Geldscheine sind dem Servicepersonal zu übergeben. Das Mitführen von Fotoapparaten und Filmkameras, sowie das Fotografieren und Filmen im Automatensalon ist untersagt, in den Nebenräumen, wie z.B. Foyer, bedarf es der vorherigen Einwilligung der Unternehmensleitung. Die Verwendung technischer Hilfsmittel zur Beeinflussung des Spiels oder der Spielergebnisse ist nicht gestattet. Es ist untersagt, das Spiel oder die Spielergebnisse mit Hilfe technischer Mittel zu erfassen. Nach Spielschluss (Öffnungszeiten soweit vorgesehen) ist der Automatensalon zu verlassen. Mängel an Spielautomaten sind dem Servicepersonal unverzüglich mitzuteilen. An mangelhaften Geräten darf nicht gespielt werden. Die Spielregeln und Gewinnmöglichkeiten sind bei den jeweiligen Glücksspielautomaten ausgewiesen (siehe § 5). Mit dem Beginn des Spieles erkennt der Gast an, dass die ausgewiesenen Gewinnregeln auch für den mit ihm zustande gekommenen Spielvertrag verbindlich sind. Eine Haftung für die Funktion des Glückspielautomaten sowie die Auszahlung der Gewinne wird nicht übernommen. Mangelhafte oder manipulierte oder durch Fremdeinwirkung oder durch technische Hilfsmittel beeinflusste Geräte gelten als gesperrt, unabhängig davon, ob der Gast von der Manipulation oder Beeinflussung Kenntnis hat.

 

  • 5 Automatenspiel, Spielregeln u. Allgemeine Spielbedienungen

Die Spielregeln der einzelnen Spiele sind sowohl im Gewinnplan als auch genauer in den Hilfeseiten des Glücksspielautomaten ersichtlich.

  • Der maximale Einsatz pro Spiel beträgt € 10.-
  • Der maximal mögliche Gewinn beträgt € 10.000.-
  • Die Gewinnausschüttungsquote entspricht den gesetzlichen Vorgaben und kann jeder einzelnen Spielbeschreibung entnommen werden.
  • Nach 2 Stunden ununterbrochenem Spiel kommt das Gerät in eine Abkühlphase von 5 Minuten.
  • Diese wird 5 Minuten vor Eintreten mittels Countdown am Bildschirm angezeigt

Jedem Spieler wird auf sein Verlangen hin kostenlos ein Ausdruck bzw. eine Kopie der Rahmenspielbedingungen ausgehändigt.

 

  • 6 Hausverbot/Spielsperre
  1. Die Unternehmensleitung kann einem Gast ohne Angabe von Gründen den Zutritt zu den Automatensalons und/oder den Aufenthalt in ihnen untersagen (Hausverbot) sofern dies nicht in der Absicht einer Diskriminierung der betreffenden Person aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion oder Weltanschauung oder ihrer sexuellen Orientierung erfolgt. Das gilt insbesondere, wenn:
  • Manipulation des Spiels, bzw. versuchte Manipulation des Spiels bzw. unerlaubte Handlungen vorliegen;
  • der Verdacht der betrügerischen Manipulation besteht;
  • der Gast gefälschte Ausweispapiere vorlegt;
  • der Gast nicht im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte steht und der Verdacht nahe liegt, dass der Gast unter dem Einfluss von bewusstseinsverändernden Substanzen wie Alkohol oder Suchtmittel steht.

 

    1. Die Unternehmensleitung behält sich vor, Gäste vom Spiel auszuschließen (Spielsperre). Die Unternehmensleitung übernimmt im Zusammenhang mit dem einseitigen Ausspruch der Spielsperre keinerlei vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Gast. Gäste, denen ein Hausverbot nach Abs. 1 erteilt wurde, sind ausnahmslos vom Spiel ausgeschlossen. Darüber hinaus kann ein Gast beantragen sich durch die Unternehmensleitung sperren zu lassen (Sperrvertrag).
    2. Die Unternehmensleitung behält sich vor, aus spielerschutztechnischen Gründen eine mindestens sechsmonatige Sperre zu verhängen, sofern der Spieler ein auffälliges Verhalten in punkto Spielhäufigkeit und Spielintensität aufweist. (siehe Spielerschutzinfo)

 

 

  • 7 Zugangskontrolle

Der Zutritt in alle AMATIC Spielstätten ist nur volljährigen Personen gestattet, die im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte stehen und insbesondere nicht unter dem Einfluss von bewusstseinsverändernden Substanzen wie Alkohol oder Suchtmittel stehen. Personen in Uniform erhalten nur in Ausübung ihres Dienstes oder mit Zustimmung der Geschäftsleitung Zutritt. Bei jedem Erstbesuch eines Gastes in einem Automatensalon der AMATIC Entertainment AG besteht die Verpflichtung sich unter gleichzeitiger Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nach §40 Absatz 1 Bankwesengesetz zu legitimieren. Im Anschluss erfolgt die Registrierung des Gastes. Diese wird in der Form durchgeführt, dass der Name (Vor- und Zuname), das Geburtsdatum, Geburtsort, die Dokumentenart des amtlichen Lichtbildausweises sowie die Dokumentennummer in EDV-Form erfasst werden. Der Gast hat das Registrierungsformular der AMATIC Entertainment AG auszufüllen und zu unterzeichnen. Im Rahmen der Registrierung anlässlich des Erstbesuches eines Gastes wird weiters ein Lichtbild für die Dokumentation angefertigt. Für jeden Gast wird eine Identifikationsnummer (ID-Nummer) vergeben. Jeder Gast hat sich ausnahmslos bei jedem weiteren Besuch in einem Spielsalon von „AMATIC Entertainment AG“ am Eingangsbereich auszuweisen. Die Identifikation des Gastes wird in der Folge durch Abgleich des vorhandenen Lichtbildes in Verbindung mit dem Stammdatensatz durchgeführt. Mit der Registrierung nimmt der Gast die Besuchs- und Spielordnung zur Kenntnis. Der Gast stimmt der Verwendung (Verarbeitung und Übermittlung) seiner oben genannten persönlichen Daten durch die „AMATIC Entertainment AG“ zur Einholung von Informationen im Rahmen von Spielerschutzmaßnahmen zu. Die Daten werden ausgenommen Das Datenschutzgesetz wird eingehalten.

 

  • 8 Spielerschutz

In Ergänzung zu den bereits in den §§ 6 u. 7 der Hausordnung den Spielerschutz beinhaltende Bestimmungen werden folgende zusätzliche Verfügungen getroffen: Rechte und Pflichten des Spielerschutzbeauftragten bzw. des Spielstättenpersonals: Die Unternehmensleitung der AMATIC Entertainment AG hat einen Spielerschutzbeauftragen bestellt. Der Spielerschutzbeauftragte wurde der zuständigen Behörde namhaft gemacht und wird regelmäßig durch eine geeignete Stelle geschult. Der Spielerschutzbeauftragte sowie das Servicepersonal beobachten das Spielgeschehen in den Automatensalons und behalten sich vor, jene Spieler, die ein auffälliges Spielverhalten aufweisen, das Grund zur Annahme gibt, dass ein Suchtverhalten im Entstehen ist, gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen am Weitespielen zu hindern. Derartige durch das Servicepersonal gesetzte Maßnahmen werden durch Eintragung in die dafür vorgesehenen Formulare durch das jeweils diensthabende Personal unter Setzung von Datum Uhrzeit und Unterschrift dokumentiert. Entsteht bei einem Spieler die begründete Annahme, dass Häufigkeit und Intensität seiner Teilnahme am Spiel das Existenzminimum gefährden, behält sich die Geschäftsleitung vor, Auskünfte bei einer unabhängigen Einrichtung einzuholen, die Bonitätsauskünfte erteilt. Ist die Einholung der erforderlichen Auskünfte nicht möglich oder verlaufen diese ergebnislos, behält sich die Unternehmensleitung vor, den Spielteilnehmer über dessen Einkommens- und Vermögenssituation zu befragen und gemäß den Erkenntnissen aus dieser Befragung zu warnen und gegebenenfalls zu sperren. Eine über die Einholung der unabhängigen Bonitätsauskünfte bzw. das Beratungsgespräch oder die Befragung der Spielteilnehmer hinausgehende Überprüfungs- und Nachforschungspflicht der Geschäftsleitung besteht nicht. Der Spielteilnehmer ist verpflichtet bei der Befragung richtige und vollständige Angaben zu machen. Das Existenzminimum wird nach der Exekutionsordnung / Existenzminimum-VO in der jeweils geltenden Fassung (allgemeiner monatlicher Grundbetrag) ermittelt. Ergibt sich aus diesen Auskünften die begründete Annahme, dass die fortgesetzte und nach Häufigkeit und Intensität unveränderte Teilnahme am Spiel das konkrete Existenzminimum dieses Spielers gefährdet, so wird durch die geschulten Spielstättenmitarbeiter, in Absprache mit dem Spielerschutzbeauftragten, ein Beratungsgespräch mit dem Spielteilnehmer geführt, in welchem dieser auf die Gefahren der Spielteilnahme und der möglichen Gefährdung des Existenzminimums hingewiesen wird. Weiters werden dem Spielteilnehmer Informationen über Beratungseinrichtungen zur Kenntnis gebracht. Verweigert der Spieler dieses Gespräch bzw. nimmt er unverändert häufig und intensiv am Spielteil, so wird dem Betroffenen der Besuch von sämtlichen AMATIC Entertainment AG Spielsalons untersagt bzw. die Anzahl der Besuche eingeschränkt.

 

  • 9 Alkoholverbot

In den Automatensalons der AMATIC Entertainment AG ist der Konsum alkoholischer Getränke verboten.

 

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